projekte
20 U 19/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-08-07, 20 U 19/23
20 U 19/23Obergericht07.08.2023
Zu einer Unfallversicherung, die besondere Leistungen verspricht bei „Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel) an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten“: Nach dem klaren Wortlaut sind Frakturen an Schien- und Wadenbein desselben Beins nicht erfasst. Die Regelung – wie im Streitfall vereinbart – ist auch wirksam.
Entscheidungsdatum: 2023-08-07
Aktenzeichen: 20 U 19/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0807.20U19.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Zu einer Unfallversicherung, die besondere Leistungen verspricht bei „Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel) an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten“: Nach dem klaren Wortlaut sind Frakturen an Schien- und Wadenbein desselben Beins nicht erfasst. Die Regelung – wie im Streitfall vereinbart – ist auch wirksam.
I.
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, ihre Berufung gegen das am 09.01.2023 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 II ZPO).
II.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.