Oberlandesgericht Hamm, 2023-07-31, 2 UF 85/23

2 UF 85/23Obergericht31.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 85/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-31

Aktenzeichen: 2 UF 85/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0731.2UF85.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Jugendamts der Stadt N. wird der am 05.05.2023 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl hinsichtlich der Auswahl des Vormunds für P., V. und J. I. abgeändert.

Zum Vormund für die Minderjährige P. I., geb. am 00.00.2016 wird das Jugendamt der Stadt C. bestellt.

Zum Vormund für die Minderjährige V. I., geb. am 00.00.2019 wird das Jugendamt der Stadt Z. bestellt.

Zum Vormund für den Minderjährigen J. I., geb. am 00.00.2022 wird Frau W. O., X., T.-straße ## - ##, ##### M. bestellt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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