Oberlandesgericht Hamm, 2023-07-06, 20 U 342/22

20 U 342/22Obergericht06.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 342/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-06

Aktenzeichen: 20 U 342/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0706.20U342.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.11.2022 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Berufungsstreitwert: 41.500 €

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