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18 U 107/21•Oberlandesgericht Hamm, 2023-07-06, 18 U 107/21
18 U 107/21Obergericht06.07.2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-06
Aktenzeichen: 18 U 107/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0706.18U107.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.06.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen, Aktenzeichen 3 O 38/20, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1305,44 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.03.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 93 % der Klägerin und zu 7 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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