Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-30, 11 U 51/22

11 U 51/22Obergericht30.06.2023

Regest

Mangels Widmung ist ein für die Öffentlichkeit zugäglicher Rad- und Wanderweg auf einem privaten Waldgrundstück keine öffentliche Straße. Nach der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für den durch den Wald verlaufenden Weg haftet die Kommune dem Benutzer nicht für Schäden, die dieser infolge waldtypischer Gefahren erleidet.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 51/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-30

Aktenzeichen: 11 U 51/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0630.11U51.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Leitsätze

Mangels Widmung ist ein für die Öffentlichkeit zugäglicher Rad- und Wanderweg auf einem privaten Waldgrundstück keine öffentliche Straße. Nach der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für den durch den Wald verlaufenden Weg haftet die Kommune dem Benutzer nicht für Schäden, die dieser infolge waldtypischer Gefahren erleidet.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 03.07.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Az.: 6 O 30/21) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar

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