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1 Vollz 239/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-26, 1 Vollz 239/23
1 Vollz 239/23Obergericht26.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-26
Aktenzeichen: 1 Vollz 239/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0626.1VOLLZ239.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und der angefochtene Beschluss - mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes - aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, dessen endgültiger Erfolg noch nicht feststeht, an die 2. kleine Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bochum zurückverwiesen.
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