Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-26, 1 Vollz 239/23

1 Vollz 239/23Obergericht26.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz 239/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-26

Aktenzeichen: 1 Vollz 239/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0626.1VOLLZ239.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und der angefochtene Beschluss - mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes - aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, dessen endgültiger Erfolg noch nicht feststeht, an die 2. kleine Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bochum zurückverwiesen.

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