Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-20, 4 Ws 88/23

4 Ws 88/23Obergericht20.06.2023

Regest

Die Vorschrift des § 112 Abs. 3 StPO ist auf § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB a.F. analog anwendbar.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 88/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-20

Aktenzeichen: 4 Ws 88/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0620.4WS88.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: § 112 Abs. 3 StPO, § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB a.F.

Leitsätze

Die Vorschrift des § 112 Abs. 3 StPO ist auf § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB a.F. analog anwendbar.

Tenor

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die etwaigen notwendigen Auslagen des Angeschuldigten trägt die Landeskasse.

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