Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-19, 20 U 7/23

20 U 7/23Obergericht19.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 7/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-19

Aktenzeichen: 20 U 7/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0619.20U7.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.12.2022 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (18 O 20/22) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 30.000,00 € festgesetzt.

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