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20 U 62/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-07, 20 U 62/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-07
Aktenzeichen: 20 U 62/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0607.20U62.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26.01.2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Erhöhung des Monatsbeitrags in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Kranken-/Pflegeversicherung mit der Vers.Nr. N01 im Tarif EB um 13,81 € zum 01.01.2015 bis zum 30.09.2021 nicht wirksam geworden ist und der Kläger bis zum 30.09.2021 nicht zur Tragung des Erhöhungsbetrages verpflichtet war.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 593,83 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.08.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 96 % und die Beklagte zu 4 %, diejenigen der Berufungsinstanz tragen der Kläger zu 79 % und die Beklagte zu 21 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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