Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-06, 10 U 38/23

10 U 38/23Obergericht06.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 38/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-06

Aktenzeichen: 10 U 38/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0606.10U38.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 300,00 € festgesetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen.

Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.

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