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5 UF 66/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-01, 5 UF 66/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-01
Aktenzeichen: 5 UF 66/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0601.5UF66.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 22.2.2022 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Beschwerde.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 9.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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