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11 U 120/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-05-30, 11 U 120/22
11 U 120/22Obergericht30.05.2023
Zu der Frage, ob die Fahrbahn einer Straße in einem städtischen Wohngebiet zum Schutz querender Fußgänger bei winterlichen Verhältnissen geräumt und gestreut werden muss.
Entscheidungsdatum: 2023-05-30
Aktenzeichen: 11 U 120/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0530.11U120.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, 9, 9a, 47 StrWG NRW, 1 StrReinG NRW
Zu der Frage, ob die Fahrbahn einer Straße in einem städtischen Wohngebiet zum Schutz querender Fußgänger bei winterlichen Verhältnissen geräumt und gestreut werden muss.
Der Senat weist nach Beratung darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.
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