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14 U 3/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-04-18, 14 U 3/23
Entscheidungsdatum: 2023-04-18
Aktenzeichen: 14 U 3/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0418.14U3.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 20.12.2022 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 8.246,86 € festgesetzt.
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