Oberlandesgericht Hamm, 2023-04-14, 6 WF 15/23

6 WF 15/23Obergericht14.04.2023

Regest

Mit der Fallpauschale des § 158c Abs. 1 Satz 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistandes abgegolten. Dies gilt auch bei erheblichen Dolmetscherkosten, die für die Verständigung des Verfahrensbeistandes mit ausländischen Verfahrensbeteiligten anfallen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 15/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-14

Aktenzeichen: 6 WF 15/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0414.6WF15.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Normen: FamFG § 158c Abs. 1 Satz 3

Leitsätze

Mit der Fallpauschale des § 158c Abs. 1 Satz 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistandes abgegolten. Dies gilt auch bei erheblichen Dolmetscherkosten, die für die Verständigung des Verfahrensbeistandes mit ausländischen Verfahrensbeteiligten anfallen.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Rheine vom 28.12.2022 wird die Sache unter Aufhebung der Vorlageverfügung vom 12.01.2023 zur Entscheidung über die Abhilfe an das Amtsgericht – Familiengericht – Rheine zurückverwiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.