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6 WF 15/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-04-14, 6 WF 15/23
6 WF 15/23Obergericht14.04.2023
Mit der Fallpauschale des § 158c Abs. 1 Satz 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistandes abgegolten. Dies gilt auch bei erheblichen Dolmetscherkosten, die für die Verständigung des Verfahrensbeistandes mit ausländischen Verfahrensbeteiligten anfallen.
Entscheidungsdatum: 2023-04-14
Aktenzeichen: 6 WF 15/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0414.6WF15.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Normen: FamFG § 158c Abs. 1 Satz 3
Mit der Fallpauschale des § 158c Abs. 1 Satz 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistandes abgegolten. Dies gilt auch bei erheblichen Dolmetscherkosten, die für die Verständigung des Verfahrensbeistandes mit ausländischen Verfahrensbeteiligten anfallen.
Auf die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Rheine vom 28.12.2022 wird die Sache unter Aufhebung der Vorlageverfügung vom 12.01.2023 zur Entscheidung über die Abhilfe an das Amtsgericht – Familiengericht – Rheine zurückverwiesen.
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