Oberlandesgericht Hamm, 2023-03-31, 6 WF 13/23

6 WF 13/23Obergericht31.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 13/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-31

Aktenzeichen: 6 WF 13/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0331.6WF13.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold vom 07.10.2022 (31 F 206/17) abgeändert. Auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold vom 25.08.2021 (31 F 206/17) sind von dem Antragsteller 22.331,18 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 13.10.2021 zu erstatten.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Antragsteller zu 1/3 und die Antragsgegnerin zu 2/3 zu tragen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 4.000,00 Euro festgesetzt.

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