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6 WF 13/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-03-31, 6 WF 13/23
Entscheidungsdatum: 2023-03-31
Aktenzeichen: 6 WF 13/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0331.6WF13.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold vom 07.10.2022 (31 F 206/17) abgeändert. Auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold vom 25.08.2021 (31 F 206/17) sind von dem Antragsteller 22.331,18 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 13.10.2021 zu erstatten.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Antragsteller zu 1/3 und die Antragsgegnerin zu 2/3 zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 4.000,00 Euro festgesetzt.
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