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4 W 10/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-03-09, 4 W 10/23
Entscheidungsdatum: 2023-03-09
Aktenzeichen: 4 W 10/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0309.4W10.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die sofortigen Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 12.12.2022 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Gegen die Beklagte wird wegen Zuwiderhandlung gegen das mit dem am 04.09.2018 verkündeten Urteil der 25.Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (25 O 358/17) titulierte Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000,00 €, ersatzweise für je 1.000,00 € ein Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten, angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
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