Oberlandesgericht Hamm, 2023-03-09, 4 W 10/23

4 W 10/23Obergericht09.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 W 10/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-09

Aktenzeichen: 4 W 10/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0309.4W10.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 12.12.2022 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Gegen die Beklagte wird wegen Zuwiderhandlung gegen das mit dem am 04.09.2018 verkündeten Urteil der 25.Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (25 O 358/17) titulierte Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000,00 €, ersatzweise für je 1.000,00 € ein Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten, angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.