Oberlandesgericht Hamm, 2023-03-08, 2 ORbs 22/23

2 ORbs 22/23Obergericht08.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 ORbs 22/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-03-08

Aktenzeichen: 2 ORbs 22/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0308.2ORBS22.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zugelassen.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Bochum zurückverwiesen.

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