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5 W 30/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-27, 5 W 30/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-27
Aktenzeichen: 5 W 30/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0227.5W30.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 17.03.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500,00 € festgesetzt.
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