Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-27, 5 W 30/22

5 W 30/22Obergericht27.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 W 30/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-27

Aktenzeichen: 5 W 30/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0227.5W30.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 17.03.2022 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500,00 € festgesetzt.

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