Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-15, 20 U 86/22

20 U 86/22Obergericht15.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 86/22 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-15

Aktenzeichen: 20 U 86/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0215.20U86.22.00

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

im Rubrum dahin berichtigt,

vertreten wird, das Rubrum auf Seiten der Beklagten also wie folgt lautet:

,

im Tatbestand dahin berichtigt, dass der 1. Satz des 3. Absatzes unter I. (Seite 3 des Urteils) anstatt:

„Die Beklagte ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.“

lautet:

„Die Beklagte ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts“

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