Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-14, 15 VA 12/22

15 VA 12/22Obergericht14.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 VA 12/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-14

Aktenzeichen: 15 VA 12/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0214.15VA12.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der Beteiligten zu 1) wird Wiedereinsetzung in die Antragsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG gewährt.

Der Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 4.05.2022 wird aufgehoben.

Die zuständige Nachlassrichterin wird angewiesen, den Antrag der Beteilig- ten zu 1) vom 10.02.2022 auf Gewährung von Akteneinsicht in die im Ru- brum aufgeführten Nachlassakten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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