Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-10, 11 U 96/22

11 U 96/22Obergericht10.02.2023

Regest

Zur Haftung des Notars für eine rechtsfehlerhaft gestaltete Urkunde und der beim Urkundenvollzug versäumten Korrektur des Fehlers.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 96/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-10

Aktenzeichen: 11 U 96/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0210.11U96.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: § 19 BNotO

Leitsätze

Zur Haftung des Notars für eine rechtsfehlerhaft gestaltete Urkunde und der beim Urkundenvollzug versäumten Korrektur des Fehlers.

Tenor

Der Senat weist nach Beratung darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 01.06.2022 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen (18 O 301/21) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.

Der Beklagte erhält Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.

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