Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-09, 10 W 65/22

10 W 65/22Obergericht09.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 65/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-09

Aktenzeichen: 10 W 65/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0209.10W65.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Arnsberg vom 28.04.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Arnsberg vom 10.02.2022 abgeändert:

Der Geschäftswert für die zu erhebenden Gebühren wird auf 58.000,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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