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10 W 65/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-09, 10 W 65/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-09
Aktenzeichen: 10 W 65/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0209.10W65.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Arnsberg vom 28.04.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Arnsberg vom 10.02.2022 abgeändert:
Der Geschäftswert für die zu erhebenden Gebühren wird auf 58.000,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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