Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-02, 7 U 121/22

7 U 121/22Obergericht02.02.2023

Regest

Zum Rechtsbindungswillen von Erklärungen nach einem (Fahrrad-)Unfall im Hinblick auf ein (Schuld-)Anerkenntnis und zum beweiserheblichen Schuldbekenntnis.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 121/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-02

Aktenzeichen: 7 U 121/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0202.7U121.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: § 781 BGB; § 286 ZPO

Leitsätze

Zum Rechtsbindungswillen von Erklärungen nach einem (Fahrrad-)Unfall im Hinblick auf ein (Schuld-)Anerkenntnis und zum beweiserheblichen Schuldbekenntnis.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Es ist beabsichtigt, den Streitwert des Berufungsverfahrens auf 18.000,00 EUR festzusetzen.

Es wird der Klägerin Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.