Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-24, 4 U 131/22

4 U 131/22Obergericht24.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 131/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-24

Aktenzeichen: 4 U 131/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0124.4U131.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 06.05.2022 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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