Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-20, 20 U 387/21

20 U 387/21Obergericht20.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 387/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-20

Aktenzeichen: 20 U 387/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0120.20U387.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.11.2021 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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