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7 U 74/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-12, 7 U 74/22
Entscheidungsdatum: 2023-01-12
Aktenzeichen: 7 U 74/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0112.7U74.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 14.06.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen (12 O 118/21) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.010,58 EUR festgesetzt.
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