Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-12, 7 U 74/22

7 U 74/22Obergericht12.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 74/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-12

Aktenzeichen: 7 U 74/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0112.7U74.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.06.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen (12 O 118/21) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.010,58 EUR festgesetzt.

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