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11 W 46/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-11, 11 W 46/22
11 W 46/22Obergericht11.01.2023
Eine gesetzliche Krankenversicherung ist gem. §§ 12ff SGB I nicht verpflichtet, ein beitragssäumiges Mitglied auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen zwecks Übernahme von Krankenkassenbeiträgen hinzuweisen.
Entscheidungsdatum: 2023-01-11
Aktenzeichen: 11 W 46/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0111.11W46.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG, §§ 12, 13, 14, 15 SGB I
Eine gesetzliche Krankenversicherung ist gem. §§ 12ff SGB I nicht verpflichtet, ein beitragssäumiges Mitglied auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen zwecks Übernahme von Krankenkassenbeiträgen hinzuweisen.
Es wird die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 02.08.2022 gegen den Beschluss der 22. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 18.07.2022 zurückgewiesen.
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