Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-11, 11 W 46/22

11 W 46/22Obergericht11.01.2023

Regest

Eine gesetzliche Krankenversicherung ist gem. §§ 12ff SGB I nicht verpflichtet, ein beitragssäumiges Mitglied auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen zwecks Übernahme von Krankenkassenbeiträgen hinzuweisen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 46/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-11

Aktenzeichen: 11 W 46/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0111.11W46.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG, §§ 12, 13, 14, 15 SGB I

Leitsätze

Eine gesetzliche Krankenversicherung ist gem. §§ 12ff SGB I nicht verpflichtet, ein beitragssäumiges Mitglied auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen zwecks Übernahme von Krankenkassenbeiträgen hinzuweisen.

Tenor

Es wird die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 02.08.2022 gegen den Beschluss der 22. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 18.07.2022 zurückgewiesen.

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