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2 W 35/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-09, 2 W 35/22
Entscheidungsdatum: 2023-01-09
Aktenzeichen: 2 W 35/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0109.2W35.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 20.7.2022 gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 14.7.2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beschwerdeführerin zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf bis 600 € festgesetzt.
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