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11 W 44/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-09, 11 W 44/22
11 W 44/22Obergericht09.01.2023
Für die fehlende Zuweisung eines Betreuungsplatzes für ein dreijähriges Kind schuldet eine Kommune aufgrund einer Amtspflichtverletzung keinen Schadensersatz, wenn es die Eltern schuldhaft versäumt haben, gegen die behördlich versäumte Zuweisung (auch) verwaltungsgerichtlich vorzugehen.
Entscheidungsdatum: 2023-01-09
Aktenzeichen: 11 W 44/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0109.11W44.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG, § 24 SGB VIII, § 5 KiBiz NRW
Für die fehlende Zuweisung eines Betreuungsplatzes für ein dreijähriges Kind schuldet eine Kommune aufgrund einer Amtspflichtverletzung keinen Schadensersatz, wenn es die Eltern schuldhaft versäumt haben, gegen die behördlich versäumte Zuweisung (auch) verwaltungsgerichtlich vorzugehen.
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 15.07.2022 gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Hagen vom 27.06.2022 (Az. 8 O 360/21) wird zurückgewiesen.
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