Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-09, 11 W 44/22

11 W 44/22Obergericht09.01.2023

Regest

Für die fehlende Zuweisung eines Betreuungsplatzes für ein dreijähriges Kind schuldet eine Kommune aufgrund einer Amtspflichtverletzung keinen Schadensersatz, wenn es die Eltern schuldhaft versäumt haben, gegen die behördlich versäumte Zuweisung (auch) verwaltungsgerichtlich vorzugehen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 44/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-09

Aktenzeichen: 11 W 44/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0109.11W44.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG, § 24 SGB VIII, § 5 KiBiz NRW

Leitsätze

Für die fehlende Zuweisung eines Betreuungsplatzes für ein dreijähriges Kind schuldet eine Kommune aufgrund einer Amtspflichtverletzung keinen Schadensersatz, wenn es die Eltern schuldhaft versäumt haben, gegen die behördlich versäumte Zuweisung (auch) verwaltungsgerichtlich vorzugehen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 15.07.2022 gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Hagen vom 27.06.2022 (Az. 8 O 360/21) wird zurückgewiesen.

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