Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-03, 15 W 395/21

15 W 395/21Obergericht03.01.2023

Regest

zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Grundpfandrechtsbriefs in dem Fall, dass der Brief vom Grundbuchamt abgesandt worden ist, aber ein Zugang beim Gläubiger nicht feststellbar ist

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 395/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-03

Aktenzeichen: 15 W 395/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0103.15W395.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO §§ 60, 67

Leitsätze

zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Grundpfandrechtsbriefs in dem Fall, dass der Brief vom Grundbuchamt abgesandt worden ist, aber ein Zugang beim Gläubiger nicht feststellbar ist

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 92.100,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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