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15 W 395/21•Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-03, 15 W 395/21
15 W 395/21Obergericht03.01.2023
zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Grundpfandrechtsbriefs in dem Fall, dass der Brief vom Grundbuchamt abgesandt worden ist, aber ein Zugang beim Gläubiger nicht feststellbar ist
Entscheidungsdatum: 2023-01-03
Aktenzeichen: 15 W 395/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0103.15W395.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO §§ 60, 67
zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Grundpfandrechtsbriefs in dem Fall, dass der Brief vom Grundbuchamt abgesandt worden ist, aber ein Zugang beim Gläubiger nicht feststellbar ist
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 92.100,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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