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10 W 71/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-03, 10 W 71/22
10 W 71/22Obergericht03.01.2023
Ein Pflichtteilsberechtigter kann im Wege des selbständigen Beweisverfahrens gem. § 485 ZPO die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrswertes einer im Nachlass vorhandenen Immobilie verlangen. Er ist nicht auf die Erhebung einer Auskunfts- und Wertermittlungsklage gem. § 2314 BGB zu verweisen.
Entscheidungsdatum: 2023-01-03
Aktenzeichen: 10 W 71/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0103.10W71.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Normen: ZPO § 485 BGB § 2314
Ein Pflichtteilsberechtigter kann im Wege des selbständigen Beweisverfahrens gem. § 485 ZPO die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrswertes einer im Nachlass vorhandenen Immobilie verlangen. Er ist nicht auf die Erhebung einer Auskunfts- und Wertermittlungsklage gem. § 2314 BGB zu verweisen.
Der Beschluss wird teilweise aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Antrag, im selbständigen Beweisverfahren ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie D Straße einzuholen, an das Landgericht zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.
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