Oberlandesgericht Hamm, 2022-12-21, 11 W 62/22

11 W 62/22Obergericht21.12.2022

Regest

zur Frage des Rechtswegs, wenn im Rahmen einer beim Landgericht erhobenen Klage als Rechtsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO auch ein Amtshaftungsanspruch in Betracht kommt

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 62/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-21

Aktenzeichen: 11 W 62/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1221.11W62.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, Art. 82 DSGVO, § 17 GVG

Leitsätze

zur Frage des Rechtswegs, wenn im Rahmen einer beim Landgericht erhobenen Klage als Rechtsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO auch ein Amtshaftungsanspruch in Betracht kommt

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 08.08.2022 gegen den Beschluss des Landgerichts Essen vom 18.07.2022 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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