Oberlandesgericht Hamm, 2022-12-15, 10 W 79/22

10 W 79/22Obergericht15.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 79/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-15

Aktenzeichen: 10 W 79/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1215.10W79.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 18.05.2022 wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Warstein vom 21.10.2021 abgeändert.

Dem Beteiligten zu 1) wird für seine Tätigkeit eine Vergütung aus der Landeskasse in Höhe von 422,87 Euro festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 119,51 Euro festgesetzt.

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