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3 U 53/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-12-12, 3 U 53/22
Entscheidungsdatum: 2022-12-12
Aktenzeichen: 3 U 53/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1212.3U53.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Der Antrag des Klägers, das Verfahren auszusetzen oder das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, wird zurückgewiesen.
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das am 05.05.2022 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Hinweisbeschlusses Stellung zu nehmen.
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