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11 U 207/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-12-09, 11 U 207/21
11 U 207/21Obergericht09.12.2022
Zur Amtshaftung wegen vermeintlichen Mobbings eines in der Probezeit entlassenen Beamten.
Entscheidungsdatum: 2022-12-09
Aktenzeichen: 11 U 207/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1209.11U207.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG
Zur Amtshaftung wegen vermeintlichen Mobbings eines in der Probezeit entlassenen Beamten.
Die Berufung des Klägers gegen das am 05.11.2021 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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