Oberlandesgericht Hamm, 2022-12-09, 11 U 207/21

11 U 207/21Obergericht09.12.2022

Regest

Zur Amtshaftung wegen vermeintlichen Mobbings eines in der Probezeit entlassenen Beamten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 207/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-09

Aktenzeichen: 11 U 207/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1209.11U207.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG

Leitsätze

Zur Amtshaftung wegen vermeintlichen Mobbings eines in der Probezeit entlassenen Beamten.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 05.11.2021 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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