Oberlandesgericht Hamm, 2022-11-29, 15 W 271/22

15 W 271/22Obergericht29.11.2022

Regest

1. Miteigentumsanteile können isoliert innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Auflassung übertragen werden. 2. Bei einer Vergrößerung des Miteigentumsanteils erstrecken sich die auf dem Miteigentumsanteil lastenden Grundpfandrechte kraft Gesetzes auf den hinzukommenden Miteigentums-anteil (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2012, 11 Wx 4/12).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 271/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-29

Aktenzeichen: 15 W 271/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1129.15W271.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 877, 893, 925; GBO §§ 19, 20

Leitsätze

    1. Miteigentumsanteile können isoliert innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Auflassung übertragen werden.
    1. Bei einer Vergrößerung des Miteigentumsanteils erstrecken sich die auf dem Miteigentumsanteil lastenden Grundpfandrechte kraft Gesetzes auf den hinzukommenden Miteigentums-anteil (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2012, 11 Wx 4/12).

Tenor

Der Beschluss vom 05.04.2022 wird abgeändert.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, die im Schriftsatz vom 30.08.2021 beantragten Eintragungen / Handlungen vorzunehmen.

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