Oberlandesgericht Hamm, 2022-11-17, 5 Ws 272/22

5 Ws 272/22Obergericht17.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 272/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-17

Aktenzeichen: 5 Ws 272/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1117.5WS272.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, welche durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, als unbegründet verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet (§ 66 Abs. 8 GKG).

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