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11 U 38/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-11-09, 11 U 38/22
11 U 38/22Obergericht09.11.2022
Kollidiert der Fahrer eines auf der bevorrechtigten Straße fahrenden Motorrades, dessen Fahrzeug aufgrund eines bei Dunkelheit durchgeführten Wheelies für den Fahrer eines wartepflichten Pkw schlecht zu erkennen ist, mit dem einbiegenden wartepflichtigen Pkw, kann eine hälftige Quote zur Regulierung der bei dem Unfall entstandenen Schäden angemessen sein.
Entscheidungsdatum: 2022-11-09
Aktenzeichen: 11 U 38/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1109.11U38.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: §§ 7, 17, 18 StVG
Kollidiert der Fahrer eines auf der bevorrechtigten Straße fahrenden Motorrades, dessen Fahrzeug aufgrund eines bei Dunkelheit durchgeführten Wheelies für den Fahrer eines wartepflichten Pkw schlecht zu erkennen ist, mit dem einbiegenden wartepflichtigen Pkw, kann eine hälftige Quote zur Regulierung der bei dem Unfall entstandenen Schäden angemessen sein.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.02.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die A Aktiengesellschaft in ##### B zur Schadensnummer XY01 einen Betrag in Höhe von 4.248,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 22.12.2020 zu zahlen.
Darüber hinaus werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 227,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 22.12.2020 sowie weitere 492,54 € für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 22.12.2020 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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