Oberlandesgericht Hamm, 2022-11-02, 5 UF 108/22

5 UF 108/22Obergericht02.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 108/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-02

Aktenzeichen: 5 UF 108/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1102.5UF108.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Familiensenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Mutter wird die Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold vom 24.5.2022 teilweise abgeändert und wie folgt ergänzt:

Es wird angeordnet, dass das Kind A B C einstweilen im Haushalt der Mutter verbleibt.

Der Mutter werden folgende Auflagen erteilt:

Sie kehrt mit A in ihre Wohnung in D zurück und ist dort erreichbar.

Sie arbeitet mit dem Ergänzungspfleger zusammen.

A nimmt den regulären Schulbesuch auf und besucht dort den Ganztag.

A und die Mutter stellen sich ohne weitere Verzögerungen dem Hauptsacheverfahren. A nimmt an der dort angeordneten sachverständigen Begutachtung teil.

Beiden Eltern wird auferlegt, dem Ergänzungspfleger eine Erklärung über die Schweigepflichtsentbindung bzgl. der von A besuchten Schule vorzulegen.

Die weitergehende Beschwerde der Mutter und die Beschwerden des Vaters und des Jugendamtes werden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kindeseltern je zur Hälfte; die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Verfahrenswert wird auf 2.000 € festgesetzt.

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