Oberlandesgericht Hamm, 2022-10-27, 34 U 191/21

34 U 191/21Obergericht27.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 191/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-27

Aktenzeichen: 34 U 191/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1027.34U191.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19.11.2021 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster (114 O 22/20) teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.928,08 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 10.000,00 € seit dem 27.10.2020 und aus 1.928,08 € seit dem 22.09.2022 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 864,66 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 28.10.2020 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 77 % der Kläger und zu 23 % der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.