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11 EK 6/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-10-21, 11 EK 6/21
11 EK 6/21Obergericht21.10.2022
Zu einer unangemessen Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens (Kindschaftssache), welches durch das versäumte Anlegen von Doppelakten fünf Monate verzögert wurde, und zur Höhe der Entschädigung, die für diese Verzögerung angemessen ist.
Entscheidungsdatum: 2022-10-21
Aktenzeichen: 11 EK 6/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1021.11EK6.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 198 GVG, § 155 FamFG
Zu einer unangemessen Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens (Kindschaftssache), welches durch das versäumte Anlegen von Doppelakten fünf Monate verzögert wurde, und zur Höhe der Entschädigung, die für diese Verzögerung angemessen ist.
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 1.000,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 28.01.2022 zu zahlen; insoweit wird das Versäumnisurteil des Senats vom 08.04.2022 aufgehoben. Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil aufrechterhalten.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 95 Prozent und das beklagte Land 5 Prozent mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Kläger zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für das beklagte Land jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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