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11 EK 5/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-10-21, 11 EK 5/21
11 EK 5/21Obergericht21.10.2022
Zur Frage der unangemessen Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens (Kindschaftssache), das vom Familiengericht - vertretbar - bis zum Abschluss eines weiteren familiengerichtlichen Verfahrens ausgesetzt worden ist.
Entscheidungsdatum: 2022-10-21
Aktenzeichen: 11 EK 5/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1021.11EK5.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: § 198 GVG, § 155 FamFG
Zur Frage der unangemessen Dauer eines familiengerichtlichen Verfahrens (Kindschaftssache), das vom Familiengericht - vertretbar - bis zum Abschluss eines weiteren familiengerichtlichen Verfahrens ausgesetzt worden ist.
Das Versäumnisurteil des Senats vom 08.04.2022 bleibt aufrechterhalten.
Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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