Oberlandesgericht Hamm, 2022-08-18, 24 U 51/20

24 U 51/20Obergericht18.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 51/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-18

Aktenzeichen: 24 U 51/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0818.24U51.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02.03.2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (Az. 3 O 357/18) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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