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21 U 146/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-08-16, 21 U 146/21
21 U 146/21Obergericht16.08.2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-16
Aktenzeichen: 21 U 146/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0816.21U146.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.9.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Essen, 9 O 63/21, wird gemäß § 522 II ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 13.000,00 € festgesetzt.
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