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21 U 89/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-08-02, 21 U 89/21
Entscheidungsdatum: 2022-08-02
Aktenzeichen: 21 U 89/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0802.21U89.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 21.06.2021 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch Beschluss gemäß § 522 II 1 ZPO zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Hinweises Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung weiter aufrechterhalten oder aus Kostengründen zurückgenommen wird.
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