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11 W 26/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-07-29, 11 W 26/21
11 W 26/21Obergericht29.07.2022
zu den Einwendungen, mit denen sich ein Titelschuldner in einem vom Titelgläubiger angestrengten Verfahren nach der Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden verteidigen kann
Entscheidungsdatum: 2022-07-29
Aktenzeichen: 11 W 26/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0729.11W26.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: §§ 3,6 UrkErsV
zu den Einwendungen, mit denen sich ein Titelschuldner in einem vom Titelgläubiger angestrengten Verfahren nach der Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden verteidigen kann
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte nach einem Beschwerdewert von 3.824,60 €.
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