Oberlandesgericht Hamm, 2022-07-29, 11 W 26/21

11 W 26/21Obergericht29.07.2022

Regest

zu den Einwendungen, mit denen sich ein Titelschuldner in einem vom Titelgläubiger angestrengten Verfahren nach der Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden verteidigen kann

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 26/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-29

Aktenzeichen: 11 W 26/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0729.11W26.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: §§ 3,6 UrkErsV

Leitsätze

zu den Einwendungen, mit denen sich ein Titelschuldner in einem vom Titelgläubiger angestrengten Verfahren nach der Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden verteidigen kann

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte nach einem Beschwerdewert von 3.824,60 €.

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