Oberlandesgericht Hamm, 2022-07-26, 28 U 132/21

28 U 132/21Obergericht26.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 132/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-26

Aktenzeichen: 28 U 132/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0726.28U132.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 30.04.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagte werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 2.532,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 22.10.2019 sowie vorgerichtlich aufgewendete Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 334,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 25.12.2019 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 58 % der Klägerin und zu 42 % den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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