Oberlandesgericht Hamm, 2022-07-21, 4 RVs 88/22

4 RVs 88/22Obergericht21.07.2022

Regest

Bei einer Verurteilung wegen Sozialleistungsbetruges müssen die tatrichterlichen Entscheidungsgründe in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben, dass und inwieweit auf die zu Unrecht erbrachten Leistungen nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich kein Anspruch bestand.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 RVs 88/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-21

Aktenzeichen: 4 RVs 88/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0721.4RVS88.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StGB § 263

Leitsätze

Bei einer Verurteilung wegen Sozialleistungsbetruges müssen die tatrichterlichen Entscheidungsgründe in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben, dass und inwieweit auf die zu Unrecht erbrachten Leistungen nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich kein Anspruch bestand.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Strafrichter zuständige Abteilung des Amtsgerichts Rheine zurückverwiesen.

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