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15 W 53/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-06-24, 15 W 53/22
Entscheidungsdatum: 2022-06-24
Aktenzeichen: 15 W 53/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0624.15W53.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, dem Beteiligten Einsicht in das Grundbuch des Amtsgerichts Lippstadt von Garfeln Blatt Bl01 im Hinblick auf die in Abteilung III am Stichtag 26. Mai 2007 eingetragen gewesenen Rechte sowie die in Abteilung III seitdem erfolgten Eintragungen zu gewähren.
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