Oberlandesgericht Hamm, 2022-06-24, 15 W 53/22

15 W 53/22Obergericht24.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 53/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-24

Aktenzeichen: 15 W 53/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0624.15W53.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, dem Beteiligten Einsicht in das Grundbuch des Amtsgerichts Lippstadt von Garfeln Blatt Bl01 im Hinblick auf die in Abteilung III am Stichtag 26. Mai 2007 eingetragen gewesenen Rechte sowie die in Abteilung III seitdem erfolgten Eintragungen zu gewähren.

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