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20 U 139/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-06-20, 20 U 139/22
20 U 139/22Obergericht20.06.2022
Im Streitfall kein Versicherungsschutz, weil (im Sinne des vereinbarten Deckungsausschlusses) eine Fahrt „auf einer Motor-Rennstrecke“ vorlag und nicht (wofür ein Wiedereinschluss vereinbart war) ein „organisiertes Fahrsicherheitstraining“.
Entscheidungsdatum: 2022-06-20
Aktenzeichen: 20 U 139/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0620.20U139.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Im Streitfall kein Versicherungsschutz, weil (im Sinne des vereinbarten Deckungsausschlusses) eine Fahrt „auf einer Motor-Rennstrecke“ vorlag und nicht (wofür ein Wiedereinschluss vereinbart war) ein „organisiertes Fahrsicherheitstraining“.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
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